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ANERKENNUNG UND VOLLSTRECKUNG VON AUSLÄNDISCHEN SCHEIDUNGSURTEILEN FÜR TÜRKISCHE STAATSANGEHÖRIGE IN DER TÜRKEI

ANERKENNUNG UND VOLLSTRECKUNG VON AUSLÄNDISCHEN SCHEIDUNGSURTEILEN FÜR TÜRKISCHE STAATSANGEHÖRIGE IN DER TÜRKEI

Was ist ein Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren?

Scheidungsverfahren, die von in Ausland lebenden türkischen Staatsangehörigen vor ausländischen Gerichten durchgeführt werden, entfalten in der Türkei nicht automatisch eine rechtliche Wirkung. Gemäß dem türkischen Rechtssystem müssen Urteile ausländischer Gerichte durch ein Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren (Tanıma ve Tenfiz) bestätigt werden, um in der Türkei rechtskräftig zu werden.

Kurz erklärt:

  • Die Anerkennung (Tanıma) bedeutet die Anerkennung der Gültigkeit des ausländischen Gerichtsurteils im Rahmen der türkischen Rechtsordnung und die Erlangung der Rechtskraft.

  • Die Vollstreckung (Tenfiz) bezieht sich darauf, das anerkannte ausländische Urteil in der Türkei vollstreckbar zu machen.

Solange dieses Verfahren nicht eingeleitet wird, gilt die im Ausland vollzogene Scheidung in der Türkei offiziell als nicht erfolgt.

Was passiert, wenn kein Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren eingeleitet wird?

Falls die Anerkennung und Vollstreckung in der Türkei ausbleibt, können erhebliche rechtliche Probleme entstehen:

  • Die betroffenen Personen werden in den offiziellen türkischen Registern weiterhin als verheiratet geführt.

  • Ein Antrag auf eine erneute Eheschließung wird von den türkischen Behörden abgelehnt.

  • Die gesetzliche Erbenstellung des ehemaligen Ehegatten bleibt bestehen, was zu schwerwiegenden erbrechtlichen Streitigkeiten führen kann. In der Praxis ist das Fortbestehen des Erbrechts trotz tatsächlicher Scheidung eines der am häufigsten auftretenden Probleme.

Erforderliche Unterlagen für das Verfahren

Für die Einleitung der Klage auf Anerkennung und Vollstreckung sind folgende Dokumente erforderlich:

  1. Das Original oder eine beglaubigte Abschrift des ausländischen Scheidungsurteils.

  2. Ein Nachweis oder ein Vermerk über die Rechtskraft des Scheidungsurteils.

  3. Die Apostille auf dem Urteil und dem Rechtskraftvermerk.

  4. Die Übersetzung der Dokumente durch einen vereidigten Dolmetscher ins Türkische.

  5. Die Beglaubigung der Übersetzung durch einen Notar oder ein Konsulat.

  6. In der Vollmacht für den Rechtsanwalt muss ausdrücklich der Zusatz vermekt sein: "Bevollmächtigt zur Einleitung und Durchführung des Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahrens bezüglich des im Ausland ergangenen Scheidungsurteils."

Muss man für das Verfahren persönlich in die Türkei kommen?

Nein. Durch eine Vollmacht, die Sie einem Rechtsanwalt in der Türkei erteilen, kann das Verfahren in Ihrem Namen eingeleitet und verfolgt werden. Im Falle einer Bevollmächtigung ist Ihre persönliche Anwesenheit vor Gericht nicht erforderlich.

Wie lange dauert ein Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren?

Die Dauer des Verfahrens hängt maßgeblich von der Zustellung der Schriftstücke an die Parteien ab.

  • Wenn beide Parteien einen Anwalt bevollmächtigen: Das Verfahren wird in der Regel in einer einzigen Sitzung abgeschlossen und entscheidet sich innerhalb kürzester Zeit.

  • Wenn nur eine Partei einen Anwalt bevollmächtigt: Falls der beklagte Ehegatte im Ausland lebt, muss eine internationale Zustellung erfolgen. Dieser Prozess kann durchschnittlich 3 Monate dauern. Sofern nach der Zustellung kein Widerspruch erfolgt, wird der Klage stattgegeben. Zusammen mit der Ausfertigung des begründeten Urteils und der erneuten Zustellung an den im Ausland befindlichen Ehegatten kann der Gesamtprozess durchschnittlich 8 bis 9 Monate in Anspruch nehmen.

Aus diesem Grund wird in der Praxis empfohlen, dass beide Parteien eine Vollmacht erteilen, um ein schnelles Ergebnis zu erzielen.

Gibt es eine Frist für die Einleitung des Verfahrens?

Für die Anerkennung und Vollstreckung eines ausländischen Scheidungsurteils in der Türkei gibt es keine gesetzliche Frist.

Es ist jedoch ratsam, den Prozess nicht zu verzögern. Wie bereits erwähnt, können ohne die Anerkennung in der Türkei schwerwiegende rechtliche Folgen, wie etwa das Fortbestehen des Erbrechts des ehemaligen Partners, eintreten.

Für weitere Informationen

Für detaillierte Informationen zum Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren sowie für rechtliche Unterstützung können Sie uns gerne kontaktieren.

Schlagworte:
Gepostet von: Av. Ezgi AKDİVİT LAFCİ

Detaillierte Informationen über das Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Scheidungsurteile für türkische Staatsangehörige in der Türkei: Erforderliche Unterlagen, Ablauf und Dauer.

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Ezgi Akdivit LAFCİ

Hallo! Ich bin Rechtsanwältin Ezgi Akdivit Lafci. In diesen Blogbeiträgen teile ich mein juristisches Wissen und meine Erfahrung mit Ihnen.

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